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Allgemeine Geschäftbedingungen des DanCenters und kleines Ferienhaus-ABC

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bezüglich der im Internet angebotenen und außerhalb von Skandinavien (Dänemark, Norwegen, Schweden) belegenen Ferienhäuser. Ihr Vertragspartner ist die DanCenter A/S.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die Ferienhäuser der dänischen DanCenter A/S den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich bzw. fernmündlich vorgenommen werden. Die DanCenter A/S (nachstehend „DC“ genannt) wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären. Bei Buchungen über das Internet (www.dancenter.de) bestätigt DC auf elektronischem Wege. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Anmeldung. Des Weiteren übersendet DC dem Kunden mit der Bestätigung einen Sicherungsschein, durch den der Kunde einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erhält, vgl. Ziffer 16.

4 Wochen vor Anreise übersendet DC den „Haus-Voucher“ mit der Ferienhausadresse. Kunden, die über das Internet gebucht haben, drucken bitte diesen „Haus-Voucher“ aus. Der „Haus-Voucher“ ist von dem Kunden vor Ort bei Mietbeginn dem Hauseigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienhausschlüssel sowie gegebenenfalls ein Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom bzw. Heizung, Gas, Wasser).

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DC an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

1.3. Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. DC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde DC gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

2. Bezahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 25 % des Preises fällig. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist – wegen der Vorleistungspflicht von DC gegenüber den Ferienhauseigentümern – spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei DC), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung und Zusendung des Sicherungsscheines an DC zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 56 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genanten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden an DC können per Überweisung, Lastschrift oder mittels Kreditkarte erfolgen. Bei der Bezahlungsart Überweisung fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an. Sofern mittels Lastschrift bezahlt wird, ist der Kunde verpflichtet, an DC neben dem Reisepreis für den jeweiligen Zahlungsvorgang EUR 0,50 zu bezahlen. Falls der Kunde mittels Kreditkarte zahlt, ist er verpflichtet, an DC neben dem Reisepreis einen Betrag von 2,3 % des per Kreditkarte bezahlten Betrages zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von DC bzw. des Ferienhauseigentümers.

2.2. Die im Katalog angegebenen Ferienhausmietpreise sind als Wochenpreise (sonnabends bis sonnabends) angegeben. Die Höhe des Wochenpreises hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als einwöchigen Aufenthalten können sich also saisonabhängig unterschiedliche Wochenpreise ergeben. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, so dass sich unterschiedliche Wochenpreise ergeben, vergleiche hierzu auch Ziffer 3.3.

2.3. Die Ferienhausmietpreise in diesem Katalog sind in EURO angegeben.

2.4. Beachten Sie bitte, dass einzelne Länder Europas bisher nicht der Eurozone beigetreten sind (Stand: Oktober 2012) und gesetzliches Zahlungsmittel für Nebenkosten vor Ort in diesen Ländern die jeweilige Landeswährung darstellt.

3. Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.

3.1. Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt. DC ist von den jeweiligen Hauseigentümern berechtigt, im eigenen Namen zu handeln, jedoch für Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer. DC wird die dem Hauseigentümer zustehende Miete an den Hauseigentümer weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner.

3.2. Dem „Haus-Voucher“ ist unter anderem der Name des Hauseigentümers sowie die Adresse des Ferienhauses zu entnehmen.

3.3. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl DC als auch der Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor der im „Haus-Voucher“ angegebenen Einzugszeit bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Bei Abreise ist das Ferienhaus mit Inventar gereinigt zu hinterlassen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag spätestens zu der im ”Haus-Voucher” genannten Auszugszeit zu räumen. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Hausbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endreinigung), der jeweils geringere Preis der jeweiligen Saison gilt für die Verlängerungswochen, da die Endreinigung am Ende der gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist.

3.4. Strom, Gas, Wasser und Heizung sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet (vgl. Ziffern 1.1. und 3.5.).

3.5. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde bei Schlüsselübergabe an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter eine Kaution in Landeswährung zu zahlen. Die Höhe der Kaution wird im ”Haus-Voucher” aufgeführt. Sofern die Möglichkeit besteht, die Kaution auch bereits zusammen mit der zweiten Rate des Ferienhausmietpreises zu bezahlen, so wird hierauf in der Buchungsbestätigung hingewiesen.

Bei Ferienhausaufenthalten über Weihnachten und / oder Neujahr sowie bei Vermietung an Jugendgruppen (Jugendgruppe = weder der Kunde noch einer seiner Mitreisenden ist zum Zeitpunkt des Ferienhausmietbeginns über 25 Jahre alt) oder bei Vermietungen an Gruppen im Allgemeinen ist eine erhöhte Kaution in Höhe des 3-fachen oben genannten Kautionsbetrages bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter ist in solchen Fällen dazu berechtigt, die Bezahlung einer Endreinigung, die dann obligatorisch ist, zu verlangen. Sofern einzelne Ferienhäuser nicht an Jugendgruppen vermietet werden, so geht dieses aus der jeweiligen Hausbeschreibung hervor. Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie das Ferienhaus im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall, bevor neue Mieter einziehen.

Über die Kaution wird dann innerhalb von ca. 21 Tagen nach Abreise abgerechnet.

Sollten Sie bei der Anreise keine Landeswährung zur Hand haben, können Sie auch in EURO bezahlen. Bei Zahlungen in EURO erfolgt die Rückzahlung in Landeswährung. Beachten Sie aber, dass Wechselgebühren sowie eventuelle Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen. 3.6. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in Ferienhäuser mit Hundesymbol möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestätigung durch DC gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden.

4. Leistungen

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DC, die in dem für den Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Internetdarstellung enthalten ist sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DC.

4.2. Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für DC nicht bindend.

4.3. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.4. Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.

5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.

5.2. DC behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.2.1. Werden die bei Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber DC erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.2.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietvertrages kann der Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienhausaufenthalt dadurch für DC verteuert hat.

5.2.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienhausaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für DC nicht vorhersehbar waren.

5.2.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat DC den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienhausaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DC in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung DC´s über die Preiserhöhung gegenüber DC geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

6.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 20 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.2. Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.3. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.

6.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

7. Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind.

Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus von DC nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

9. Rücktritt und Kündigung durch DC

In folgenden Fällen kann DC vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder DC nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

9.2. Bis 4 Wochen vor Antritt Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DC deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit DC geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von DC besteht jedoch nur, wenn DC die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DC die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn DC dem Kunden ein vergleichbares Objekt angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare Ersatzobjekt dann nicht, so kann DC vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.

9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird DC ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann DC berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl DC als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

11.1. DC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Ferienhäuser. DC haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt DC keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.

11.2. Die Gewährleistung von DC

11.2.1. Abhilfe Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. DC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem DC eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2.2. Minderung Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.2.3. Kündigung Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet DC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.2.4. Schadensersatz Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den DC nicht zu vertreten hat.

11.3. Beschränkung der Haftung

11.3.1. Die vertragliche Haftung von DC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3.2. Für alle gegen DC gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DC bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Ferienhausmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ferienhausmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3.3. Eine Haftung von DC für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von DC direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), kommt nicht in Betracht.

11.3.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen DC ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienhauseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3.5. Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet DC nur, wenn DC ein Verschulden trifft.

12. Krankheitsfall

12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt DC dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen. 12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV Plus).

13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1. DC steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienhausaufenthalt angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes zu unterrichten. Auch wenn Staaten, durch die Sie reisen und die Ihr Reiseziel darstellen, dem Schengener Abkommen beigetreten sind und die bisherigen Grenzkontrollen abgeschafft wurden, so benötigen Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für die Einreise weiterhin einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. DC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DC die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DC bedingt sind.

13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung

14.1.1. Die Anschrift der DanCenter A/S lautet wie folgt:

DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045-70130000, Fax: 0045-70137070 e-Mail: booking@dancenter.com

14.1.2. Die Anschrift der Zweigniederlassung der DanCenter A/S in Deutschland, die u.a. die in Deutschland getätigten Buchungen bearbeitet und an die Hauptniederlassung der DanCenter A/S nach Dänemark weiterleitet, lautet wie folgt: DanCenter A/S, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg, Tel: 040-309703-0, Fax: 040-327591 e-Mail: reservierung@dancenter.com

14.2. Name und Anschrift des Insolvenzversicherers (vgl. Sicherungsschein) lauten wie folgt: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.

14.3. Sie können über DC eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV Plus) abschließen, vgl. nachstehende Ziffer 16.

14.4. DC wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an den Ferienhauseigentümer oder den örtlichen Vertreter wenden.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich DC zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages DC eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber DC unter folgenden Adressen geltend zu machen:

14.6.1. Hauptniederlassung: DanCenter A/S, Lyngbyvej 20, DK-2100 København Ø, Tel: 0045-70130000, Fax: 0045-70137070, e-Mail: booking@dancenter.com oder

14.6.2 Zweigniederlassung: DanCenter A/S, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg, Tel: 040-309703-0, Fax: 040-327591, e-Mail: reservierung@dancenter.com

14.6.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Reisen Minderjähriger

Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung des örtlichen Vertreters, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

16. Versicherungen

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet DC zusammen mit der Bestätigung und dem „Haus-Voucher“ an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung (BRTV). Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von DC geschützt. Bitte beachten Sie, dass der Ferienhausmietpreis keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthält.

DC empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie können eine derartige Versicherung (RRV Plus) auch über DC bei der Gouda Rejseforsikring, einer Zweigniederlassung der Gouda Travel Insurance (Niederlande) abschließen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen DC an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.

20. Kleines Ferienhaus-ABC

Nachstehend gibt DC den Kunden im Rahmen des kleinen Ferienhaus-ABC’s Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt in alphabetischer Reihenfolge:

Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstopfung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte oder die Sickergrube voll ist, wenden Sie sich bitte an den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter.

Allergie: Beachten Sie, dass auch Ferienhäuser, in denen keine Haustiere erlaubt sind, evtl. Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub usw.

Angelschein: Bitte informieren Sie sich über die nationalen Vorschriften zu Angelgenehmigungen und Ausfuhrquoten von Fischprodukten beim jeweiligen Fremdenverkehrsamt des bereisten Staates.

Annex: Ein Annex ist ein selbständiges kleines Gebäude auf dem Grundstück des Ferienhauses mit zusätzlichen Schlafplätzen. In einem Annex befinden sich in der Regel weder Küche, noch Dusche, noch WC.

Anreise: Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie eine Beschreibung des Anreiseweges. Fragen Sie eventuell Leute im nächsten Ort oder Nachbarn, damit Sie mit 100 %iger Sicherheit Ihr Ferienhaus finden.

Ausstattung: Alle Ferienhäuser sind komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher usw. müssen in der Regel vom Mieter selbst mitgebracht werden. Detaillierte Angaben dazu findet man immer in der jeweiligen Hausbeschreibung. In einigen Ferienhäusern kann Bettwäsche beim Eigentümer oder dessen Vertreter bestellt werden, dieses wird aber ausdrücklich in der jeweiligen Ferienhausbeschreibung erwähnt. Wenn Sie Kinder unter 2 Jahren haben, bringen Sie bitte ein Kinderbett mit, vgl. auch „Kinderbetten“.

Betten: Standardmaße: Einzelbett 190 x 90 cm, Doppelbett (1 Matratze) 190 x 140 cm, Doppelbett (2 Matratzen) je Matratze 190 x 80 cm.

Boote: Falls ein Boot im Mietpreis enthalten ist, so weisen wir darauf hin, dass das Boot evtl. etwas weiter entfernt vom Ferienhaus liegen kann. Der Mieter ist im Mietzeitraum für Wartung, Ausschöpfen von Wasser und Vertäuung etc. verantwortlich. Ruder und andere lose Gegenstände müssen im Ferienhaus aufbewahrt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch dann, wenn das Boot im Mietpreis enthalten ist, Benzin von Ihnen selber bezahlt werden muss. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Es besteht die Verpflichtung, dass alle Bootsinsassen normgerechte Rettungswesten tragen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist der Bootsführer verantwortlich. Beachten Sie bitte, dass die Anzahl der Rettungswesten vor Ort eventuell nicht ausreichend ist und dass Sie daher vor Ort möglicherweise weitere Rettungswesten anmieten müssen. Nach Gebrauch muss das Boot so weit an Land gezogen werden, dass es vor der Flut geschützt ist. Falls der Ferienhaus- bzw. Bootseigentümer die Wetterverhältnisse so einschätzt, dass es unverantwortlich und gefährlich wäre, mit dem Boot hinaus auf See zu fahren, ist es ihm erlaubt, die Nutzung des Bootes zu untersagen. Sollten Sie die vorgenannten Regeln bzw. weitere, vom Ferienhaus- bzw. Bootseigentümer aufgestellte Regeln missachten, haften Sie für eventuell hierdurch entstehende Schäden. Bitte beachten Sie weiter, dass die Ferienhaus- bzw. Bootseigentümer evt. nicht dazu verpflichtet sind, das Boot zu versichern.

Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, dass die Nutzungsmöglichkeiten des Bootes entsprechend den Witterungsbedingungen – insbesondere im Winter – eingeschränkt oder sogar unmöglich sein können (z.B. Eisbildung). Sofern vor Ort Boote angemietet werden können, so ist dieses nur auf Wochenbasis möglich. Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, selbst mitgebrachten Treibstoff für das vor Ort genutzte oder angemietete Boot zu verwenden. DanCenter vermietet primär Ferienhäuser – bei den Booten handelte es sich um Extras, die von den Hauseigentümern ausserhalb des Mietvertrages zusätzlich zu den Ferienhäusern angeboten werden (und für deren Zustand und Funktionstüchtigkeit DanCenter keine Verantwortung übernehmen kann).

Dusche (Brause): Meistens Handbrause mit Wandhalterung und oft ohne Duschvorhang. Ablauf vielfach über den Fußboden. Warmwasserboiler heizt 30 - 100 Liter auf, also etwa ein Duschbad. Ein Boiler wärmt neues Wasser schnell wieder auf.

Einfache Ferienhäuser: Sind nur für die Hauptsaison geeignet. An Qualität und Ausstattung sollten keine hohen Ansprüche gestellt werden.

Endreinigung: Die Ferienhäuser müssen nach Beendigung des Aufenthaltes in sauberem Zustand hinterlassen werden, wofür der Mieter zuständig ist. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Preis eingeschlossen, dieses ist jedoch dann ausdrücklich vermerkt. Gelegentlich kann man auch die Reinigung gegen Aufpreis vom Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter durchführen lassen. In der Regel muss diese Arbeit jedoch vom Mieter ausgeführt werden.

Entfernungsangaben: Sind geschätzt und meistens Luftlinie. Die Angaben zur Entfernung zum nächsten Gewässer bedeuten nicht, dass dort ein Badestrand vorhanden ist. Bei der Angabe zur Entfernung der nächsten Einkaufsmöglichkeit ist der nächste „Laden“ mit den notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schließungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernimmt DC für diese Angaben keine Gewähr. Bei vielen Ferienhäusern führt ein Pfad vom Parkplatz zum Ferienhaus. Solch ein Pfad kann von unterschiedlicher Qualität sein. Gehbehinderte Kunden bitten wir, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen über die Beschaffenheit des Pfades zu erfragen. Im Winter kann ein solcher Pfad ausgetreten sein und erfordert dementsprechend mehr Aufmerksamkeit.

Erwärmung des Ferienhauses: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass das Ferienhaus bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist.

Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte und Gartenmöbel usw.: Soweit nicht als Leistungsmerkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit übernimmt DC keine Garantie. DC übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstandene Personen- oder Sachschäden bei Nutzung von Spielgeräten wie einem Trampolin oder anderen.

Ferienhaus: Fast alle Ferienhäuser gehören Privatbesitzern. Deshalb sind sie nicht genormt, sondern individuell und persönlich ausgestattet.

Gartenmöbel und Grill: Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass die Gartenmöbel und der Grill gereinigt sind, zumal sich diese Gegenstände außerhalb des Ferienhauses befinden.

Größenangaben in qm: Die Flächenangaben in der Beschreibung werden (anders als in Deutschland) nach Bruttoflächen (Quadratmeter der umbauten Flächen) vorgenommen.

Haustiere: In der jeweiligen Hausbeschreibung finden Sie Informationen darüber, ob Haustiere (1 bis max. 2 Haustiere) erlaubt sind. Bitte beachten Sie alle notwendigen Einfuhrbestimmungen und Informationen für die Einfuhr und Mitnahme von Hunden, Katzen und anderen Haustieren, welche die nationalen Konsulate erteilen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass wir trotz Ausschreibungshinweis bezüglich des Haustierverbots (fehlendes bzw. durchgestrichenes Hundesymbol in der Hausbeschreibung) leider keine Garantie dafür übernehmen können, dass sich nicht doch Haustiere im Ferienhaus aufgehalten haben können.

Heizung: Die Beheizung eines Ferienhauses, welches für die Wintersaison vermietet wird, ist möglich. Die Heizungskosten sind im Mietpreis enthalten, außer die Kosten werden separat als Extra in der Beschreibung aufgeführt. In Ferienhäusern mit der Vermietung im Sommer ist eine Heizmöglichkeit gegen Zusatzkosten nur dann vorhanden, wenn diese ausgeschrieben ist. In Italien ist eine Beheizung von Anfang April bis Ende Oktober generell nicht möglich.

Hems: Ein zum unteren Wohnbereich hin offener Raum im Obergeschoss, oftmals über eine steile Treppe zu erreichen und meist nur mit Matratzen ausgelegt, also kein vollwertiges Schlafzimmer.

Internet: Sofern bei den einzelnen Ferienhausbeschreibungen nicht auf einen im Ferienhaus vorhandenen Internetanschluss ausdrücklich hingewiesen wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Internetanschluss vorhanden ist. Sollte der Hauseigentümer in diesen Fällen gleichwohl einen Internetanschluss geschaffen haben, so handelt es sich nicht um eine Leistung von DC und DC kann für eine ggf. nicht funktionierende, instabile oder zu langsame Internetverbindung nicht haftbar gemacht werden.

Kamin: Kamine dienen vornehmlich der Gemütlichkeit, ihr Heizwert ist begrenzt. Kaminholz kann an Ort und Stelle gekauft werden.

Kinderbetten: Es befindet sich lediglich in den Ferienhäusern ein Kinderreisebett und/oder Kinderstuhl, die auch mit einem entsprechenden Leistungsmerkmal gekennzeichnet sind. Unter einem Kinderreisebett versteht man in der Regel ein Reisebett für Kinder bis zu 2 Jahren. Bettdecke und Kopfkissen müssen selbst mitgebracht werden. Wenn Sie selbst ein Kinderreisebett mitbringen, achten Sie bitte darauf, dass im Elternschlafzimmer nicht immer Platz dafür ist.

Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht der Alltag weiter. Für entsprechende Geräuschkulissen, z.B. durch Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist DC nicht verantwortlich und hat hierauf keinen Einfluss.

Liegen/Zusatzschlafplätze: In der Regel handelt es sich bei Liegen oder Zusatzschlafplätzen um einfache Schlafsofas, eine Liege oder einfache lose Schaumstoffmatratzen, die zur Schaffung von Zusatzschlafplätzen einfach auf den Fußboden gelegt werden.

Mietdauer und Wechseltage: Alle Ferienhäuser werden in der Regel nur wochenweise vermietet. Der Mieterwechsel findet fast immer (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde) sonnabends statt. Am Ankunftstag sollten Sie sich zur vereinbarten Einzugszeit (in der Regel zwischen 16:00 - 18:00) an Ihrem Ferienhaus einfinden, falls nicht im Vertrag ein anderer Übergabemodus für den Ferienhausschlüssel vereinbart wurde. Die Abreise muss spätestens zur vereinbarten Auszugszeit (in der Regel bis 10:00 Uhr) erfolgt sein.

Mitzubringen: Mitgebracht werden müssen: Bettwäsche, Bade-, Hand- und Geschirrtücher, Wischlappen, evtl. Bettdecke, Kopfkissen und Unterlage für Kinderbett sowie Reinigungsmittel für Abwasch und Hausputz sowie Toilettenpapier.

Modellfotos/Zeichnungen: Ferienhäuser, die bei Drucklegung noch im Bau befindlich waren oder gerade umgebaut werden, sind durch Modellfotos oder Zeichnungen dargestellt. Bei neu errichteten Ferienhäusern darf nicht vorausgesetzt werden, dass die Außenflächen, wie beispielsweise Rasenflächen, bereits dicht bewachsen sind.

Müllabfuhr: Die Müllabfuhr ist in den meisten Ferienhausgebieten nicht organisiert. Der Mieter muss selbst für die Müllentfernung Sorge tragen. In der Regel befinden sich Abfallcontainer in den Ferienhausgebieten, an Parkplätzen oder am Wegesrand.

Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese, Dünengras, mit Wald oder Heide bewachsenes Grundstück; naturgemäß können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.

Nebenkosten: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind im Reisepreis enthalten. Falls das Ferienhaus über einen Kamin / Ofen verfügt, müssen sich die Kunden selbst mit Kaminholz versorgen. Strom bzw. Heizung, Wasser und Gas werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Abrechnung für diesen Verbrauch und die Kaution (vergleiche Ziffer 3.5) geschieht in der jeweiligen Landeswährung bei Rückgabe des Schlüssels an den Ferienhauseigentümer oder dessen örtlichen Vertreter. Sofern das Ferienhaus über einen Pool verfügt, möchten Sie bitte beachten, dass der Pool zum Beispiel wegen der dauerhaft notwendigen Beheizung des Poolwassers bzw. Klimatisierung des Poolraumes einen ständigen Energieverbrauch verursacht. Sofern Sie vorzeitig abreisen, werden Ihnen die durch den Pool verursachten verbrauchsabhängigen Nebenkosten für die Zeit bis zum vertraglich vorgesehenen Mietende berechnet.

Nichtraucherhäuser: In einigen unserer Ferienhäuser ist das Rauchen unerwünscht. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbots zu respektieren. DanCenter kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen. Einen entsprechenden Hinweis zu Nichtraucherhäusern finden Sie bei unseren einzelnen Hausbeschreibungen.

Öffnungszeiten: Soweit Öffnungszeiten von Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Surfschulen, Tennisplätzen, Schwimmhallen etc. angegeben wurden, so weisen wir darauf hin, dass diese Öffnungszeiten abhängig von der Saison abweichen können.

Parken: Parkmöglichkeiten sind vorhanden, soweit dies in der Beschreibung erwähnt wird. Je nach Beschreibung eventuell kostenpflichtig.

Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend dem nächsten örtlichen DC-Büro zu melden, damit wir helfen können (vgl. auch Ziffern 14.4 und 14.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Safe: Kleinerer Geldschrank zur Aufbewahrung von Geld, Schmuck u.ä.

Schäden: Eventuelle Schäden am Ferienhaus oder dessen Inventar, die während Ihres Aufenthaltes entstehen, müssen DanCenter unverzüglich gemeldet werden. Für diese Schäden haften Sie ggf. selbst und die Schäden müssen dem Ferienhauseigentümer erstattet werden.

Schrankplatz: ist vielfach begrenzt. Regale mit oder ohne Vorhang sind nicht ungewöhnlich.

Schlüssel/Kontaktperson: Oft werden Sie vom Ferienhausbesitzer oder dessen Vertreter an dem Ferienhaus empfangen und erhalten dabei gleich wichtige Informationen. Ansonsten steht im Mietvertrag, wo Sie den Ferienhausschlüssel abholen können. Vergessen Sie nicht, den Schlüssel bei der Abreise dort abzugeben, wo Sie ihn bekommen haben. Bitte beachten Sie auch die FERIENHAUS-REGELN, die in dem Ferienhaus aushängen.

Solarium: Hiermit ist meistens ein einfaches Solarium (häufig über einem Bett montiert) mit Bestrahlung von oben gemeint, seltener das sog. Sandwichsolarium mit Bestrahlung von oben und unten.

Solarenergie: Bezieht das Ferienhaus Energie von Solarzellen, muss damit gerechnet werden, dass deren Kapazität stark beschränkt ist, da die Anlage ggf. auch mit Batterien betrieben wird.

Sonstige Kosten: Leihgebühren für Boote, Motoren, Bettwäsche oder die Endreinigung müssen bei Ankunft oder Abreise an den Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter vor Ort gezahlt werden. Diese Leistungen können nur bestellt werden, sofern dies deutlich aus der Ferienhausbeschreibung hervorgeht.

Strand: Wind und Wellen können manche Küste von Jahr zu Jahr verändern! Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Fremdenverkehrsamt.

Swimmingpool: Der Ferienhauseigentümer oder dessen Vertreter kontrolliert wöchentlich die Technik sowie die Wasserqualität, um die uneingeschränkte Nutzung des Swimmingpools zu gewährleisten. Beachten Sie die Badevorschriften!

Technische Geräte: Falls wider Erwarten technische Geräte ausfallen sollten, wenden Sie sich bitte an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter. Er wird sich sofort nach Mitteilung um schnelle Abhilfe bemühen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls dieses ein wenig Zeit beanspruchen sollte.

Treppen: In den Ferienhäusern sind die Treppen vielfach recht steil. Für Kleinkinder und Gehbehinderte nicht immer geeignet.

Trinkwasser: In sehr trockenen Sommermonaten bzw. in sehr kalten Wintermonaten können bei Ferienhäusern, die von einem Brunnen oder einer Zisterne versorgt werden, vorübergehend Probleme mit der Wasserversorgung auftreten.

TV: Meist nur mit einheimischen Programmen. Ferienhäuser mit Parabolantennen empfangen meist auch internationale Programme.

Ungeziefer: Die meisten Ferienhäuser befinden sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mücken, Mäuse, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen.

Währung: Nicht alle Länder Europas sind der Eurozone beigetreten. Als Zahlungsmittel vor Ort gilt die jeweilige Landeswährung.

Wegbeschreibung: Unter den Ihnen zugesandten Reiseunterlagen befindet sich auch eine Wegbeschreibung zum Ferienhaus/Schlüsselübergabestelle. Fragen Sie im Zweifelsfall die Einheimischen nach dem Weg, um 100%ig sicher zu gehen.

Whirlpool: Größere Badewanne oder Becken mit sprudelnder Unterwassermassage, je nach Größe mit Platz für ca. 1-8 Personen.